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Die Enthüllungen Edwards Snowden über die Schnüffelpraxis westlicher Geheimdienste dürften auch den letzten Zweifler in den alten Bundesländern überzeugt haben.
Das schmutzige Geschäft wird von jeher von allen Staaten betrieben. Nicht nur das MfS der DDR hat es getan. Die Begründung hier wie dort, es dient der Sicherheit des
jeweiligen Staates. Heute wird nach den Enthüllungen öffentlich darüber gesprochen. Mit dem 11.September 2001 wurde die Schnüffelpraxis auf ein neu-es, höheres
Niveau gehoben. Von nun an dient es verstärkt der Terrorabwehr. Wer aber definiert diesen Begriff ?
In der DDR hat auch die NVA abgehört und alle wussten es, konnten ihr Verhalten entsprechend einrichten
Die Fernsprechüberwachung
im Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) der DDR
Mit der Installation der Automatischen Telefonzentrale ATZ 65 N im Nachrichtenbunker der Nachrichtenzentrale des MfNV in den Jahren 1979/80 wurden auch die tech-
nischen Möglichkeiten für die Überwachung von Gesprächen auf Fernsprechverbindungen geschaffen. Personal für die Durchführung der Überwachung war im Stellen-
plan- und Ausrüstungsnachweis nicht vorgesehen.
Zwei Überwachungsplätze / Bedientische befanden sich im Untergeschoß des Bunkers, unmittelbar neben der Fern-
sprechvermittlung. Die Bedientische unterschieden sich nicht von denen der Fernsprechvermittlung.
Sie ermöglichten die Anschaltung entsprechender Tonbandaufzeichnungstechnik mit dem Ziel des Mitschneidens von
Gesprächen. Da allen Amts-, Betriebs- und Meldeleitungen leitungsgebundene Bedien- und Anzeigeelemente zugeordnet
waren, konnten die Betriebszustände der einzelnen Leitungen beeinflusst bzw. erkannt werden.
Die Identifizierung der Gesprächsführenden war kompliziert, besonders dann, wenn im Gespräch keine Namen bzw.
Dienststellungen genannt wurden. Eine Rückverfolgung der Rufnummern war nicht beabsichtigt.
Organisation und Durchführung der Überwachung
Die Durchführung der Überwachung unterlag strengsten Regeln der Nachrichtenordnung des Stellvertreters des Ministers
und Chefs des Hauptstabes der NVA. Sie galten auch für alle nachgeordneten Stäbe und Einrichtungen. Für das MfNV
bestätigte er das Personal und den Zeitraum der Überwachung. Eingesetzt wurden Offiziere des SAS- und Chiffrier-
dienstes aus der 8.Abteilung der Verwaltung Nachrichten und ausgewählte Offiziere der Hauptnachrichtenzentrale. Die
Ergebnisse der Überwachung wurden in einem Bericht erfasst und dem Chef des Hauptstabes vorgelegt. Eine Auswer-
tung fand in der Regel bei Offiziersversammlungen im MfNV statt. Jeder Angehörige des MfNV erhielt damit Kenntnis von
der Überwachung und wusste sein Verhalten einzurichten.
Was wurde überwacht ?
Erst in der zweiten Hälfte der 80er Jahre wurden die Überwachungsplätze zunehmend und verstärkt genutzt. Ausschlag-
gebend hierfür war sicherlich die sich verändernde politische Lage in der Welt. Eingeleitete vertrauensbildende Maß-
nahmen zwischen den politischen Blöcken verlangten mehr Offenheit und Transparenz in den sich gestaltenden Bezie-
hungen zwischen Ost und West. Das erforderte offensichtlich nach innen die Kontrolle zu verstärken. Insbesondere im
Zusammenhang mit bevorstehenden Manövern, Übungen, Maßnahmen im Rah-men von Stockholm-Inspektionen. Auch
Forderungen zur leistungsgerechteren Finanzierung von
Dienstleistungen rückten mehr und mehr in den Mittelpunkt. (z.B Privatgespräche von Diensttelefonen)
Die Überwachung diente dem Ziel der:
Einhaltung der Regeln der gedeckten Truppenführung bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel durch
die Mitarbeiter/ Offiziere des MfNV,
Erkenntnisgewinnung zur Führung privater Gespräche von Diensttelefonen,
Kontrolle des Betriebspersonals der Fernsprechvermittlung zur Einhaltung der Regeln des Betriebsdienstes
Technik zur Überwachung
Als Tonbandaufzeichnungstechnik wurde ein KDG-Ü (Kommandeurs- Diktiergerät-Übergangslösung) genutzt. Spe--
ziell vorbereitet für den Einsatz zur Überwachung wurde das KDG-Ü mit entsprechenden technischen Zusatzein-
richtungen ausgeliefert.
Das Koffer-Set war im Ruhezustand petschiert. Es wurde unter Verschluss in der 8.Abteilung (Spezialnachrichten-
dienst) der Verwaltung Nachrichten des MfNV gehalten.
Unter ständigem Verschluss wurde auch der Betriebsraum der Fernsprechüberwachung gehalten. Er war mit einem
Siegel petschiert und alarmgesichert. Der Zutritt war dem Betriebspersonal der Nachrichtenzentrale verwehrt.
Fernsprech-
vermittlung
Raum
Fe-Über-
wachung
Raum
Automatische Telefonzentrale
ATZ
Übertragungs-
technischer
Dienst
Raum
Raum
Hauptverteiler
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