Websiten unter der ...privat und unabhängig ... 2005 - 2019 J.Kampe Sichtweise des BStU (Bundesbeauftragter für die Stasiunterlagen) zum Sondernetz 1     Bezug: Website  www.bstu.bund.de   Rubrik Abkürzungen von S bis SZ Behauptungen: 1. S1 - Sondernetz 1- ein MfS-eigenes Fernmeldenetz - Hinweispfeil zu SoK 2. SoK - Sonderkabel (netz) (MfS) - Hinweispfeil zu S1  Antwort: Das S1 mit der Tarnbezeichnung "Sondernetz 1" ist gemäß Beschluss des NVR (Nationaler Verteidigungsrat) der DDR  vom 16.12.1977 als  "Integriertes Stabsnetz der  Partei- und Staatsführung der DDR und der bewaffneten Organe"  in  Verantwortung  des  Ministeriums  für Nationale Verteidigung geschaffen worden. Planung, Dimen- sionierung, Errichtung wurde vorrangig durch die Zentralstelle für Nachrichtennetze (ZfN) - eine Dienststelle der NVA in Niederlehme, durchgeführt. Als militärische Schaltorganisation für dieses Netz wurde die Dienststelle "Zentralstelle für Schaltung und Betrieb (ZfSB)" in Strausberg geschaffen und dem Chef Nachrichten im Minis- terium für Nationale Verteidigung unterstellt.  Sonderkabel bildeten keine Grundlage für das Netz. Es basierte auf Leitungswegen, die aus dem Grundnetz des Staat- lichen Nachrichtenwesens (GSN) der Deutschen Post der DDR angemietet (Mietleitungen) und von allen Bedarfsträgern, auch dem MfS anteilig zu bezahlen waren. Das Netz  blieb bis zum Ende der DDR das  "Integrierte Stabsnetz der Partei- und Staatsführung und bewaffneten Organe",  welches  für den Fernsprech-, Fernschreib- und Datenverkehr genutzt wurde. Ab September 1990 bot das Netz die technische Möglichkeit zur Herstellung von Fernmeldeverbindungen in das Grundnetz der Bun- deswehr. Das Sondernetz 1 war kein MfS- eigenes Fernmeldenetz auf der Grundlage von Sonderkabeln. Die Hinweispfeile in beiden Abkürzungen bedeuten im Sinne der Behörde, das Sondernetz1 ist gleich Sonderkabelnetz und umgekehrt. Beide Netze, wie von der Be- hörde dargestellt haben miteinander nichts gemein. Zudem ist die Bezeichnung falsch, Sonderkabelnetze gab es nicht. Es gab nur Fernmeldesonderkabel  die von Bedarfsträgern  (z.B. NVA,  MfS,  MdI, GSSD/ WGT,  Wismut)  mit  eigenen Kräften, oder in Refinanzierung durch die Deutsche Post, in Richtungen verlegt, beschaltet, gewartet und betrieben wurden. (zum  Verständnis sei ergänzt:  weder  das  Regierungsfernsprechnetz (R-Netz),  das  Fernsprechnetz der Sonderanlage des Verteidigungsministers,  noch das Netz der Regierungs-WTsch-Verbindungen u.a. waren Sonderkabelnetze). Ihre Funktion basierte überwiegend auf der Anmietung und Nutzung von Stromwegen aus nor- malen Orts-, Bezirks- und Fernkabeln der Deutschen Post)  (Der Vorgang ist seit Monaten und Jahren der Behörde angezeigt, wird von einer Instanz zur anderen geschoben. Im August 2014 wurde eine Richtigstellung im Sinne meiner Antwort auf der Webseite des BStU festgestellt. Mit einem Hinweis und Dank an die Betreiber der Webseite habe ich hier reagiert. Im November 2014 musste der kritisierte Zustand wieder festgestellt werden. Man hält nach wie vor an einer Falschaussage fest.)